Für niedergelassene und angestellte Zahnärzte in Ahaus mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze ist die private Krankenversicherung eine finanziell interessante Option, zumal sich mit individuellen Wahltarifen wie eine Chefarztbehandlung die Krankenversicherung aufwerten lässt.
28. Jun 2024, 10:12 Uhr
Bei einer freien Wahl der Krankenversicherung sollten Zahnärzte in Ahaus genau überprüfen, ob eine private Krankenversicherung sich finanziell für sie auszahlen könnte. Niedergelassene Zahnärzte können ohne Probleme in die PKV wechseln, wenn der Gesundheitscheck der jeweiligen Krankenversicherung bestanden wurde. Angestellte Zahnärzte hingegen müssen bei ihrem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2024: 69.300 Euro) liegen, um einen Wechsel vornehmen zu dürfen.
PKV für Zahnärzte mit zahlreichen Vorteilen
Ähnlich wie praktizierende Ärzte können Zahnärzte von besonderen Tarifen in der privaten Krankenversicherung profitieren. Zahnersatz und Zahnbehandlungen machen schließlich einen Großteil der Kosten aus, die Krankenversicherung aufbringen müssen. Bei Zahnärzten wird angenommen, dass diese hinsichtlich der Pflege und Behandlung keine zu hohen Kosten in diesem Bereich generieren.
Ein weiterer Vorteil sind die individuellen Leistungspakete einer PKV, die optimal auf die Bedürfnisse des Zahnarztes abgestimmt werden kann. Da sich der Beitrag der PKV nicht nach dem Einkommen, sondern nach den gewählten Leistungen richtet, können die Kosten für eine Krankenversicherung deutlich reduziert werden. Selbst im Alter können Leistungsumfänge jederzeit angepasst werden und durch eine Altersrücklage, die in den Beiträgen verankert ist, erhöht sich der Beitrag in der PKV nicht signifikant. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, dürfen Leistungen nicht gestrichen werden.
Angestellte Zahnärzte unter Jahresarbeitsentgeltgrenze können von den Vorteilen einer PKV nicht profitieren. Sie zahlen Beiträge an die Krankenkasse, die sich an ihrem Einkommen orientieren.
Wahltarife für Zahnärzte: Chefarztbehandlung und Einzelzimmer
Ein Krankenhausaufenthalt lässt sich nicht immer ausschließen. Deshalb sollte dieser Aspekt stets im Auge behalten werden. Langfristig können sich Wahlleistungen wie die Chefarztbehandlung und das Einzelzimmer auszahlen, wenn diese im Leistungsspektrum enthalten sind.
Chefärzte sind hochqualifizierte Experten in ihrem Fachgebiet und bringen jahrelange Erfahrung in die Behandlung ein. Eine Behandlung durch den Chefarzt zählt nicht zu den allgemeinen Krankenhausleistung und wird daher von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Mit einem entsprechenden Wahltarif in der PKV können Zahnärzte von der bevorzugten Behandlung durch einen ausgewiesenen Spezialisten profitieren und möglicherweise schneller genesen.
Frühzeitiger Abschluss reduziert die Kosten
Lohnenswert ist, diese Wahlleistung schon frühzeitig abzuschließen, denn dies hilft, Kosten für die PKV zu reduzieren. Um für sich das beste Leistungspaket einer privaten Krankenversicherung zu finden, lohnt sich ein umfassender Vergleich aller Krankenversicherungen auf dem Markt. Erfragen Sie besondere Tarife, die für Ärzte oder Zahnärzte angeboten werden.
Gegenüber einer gesetzlichen Krankenversicherung vereint die PKV für Zahnärzte in Ahaus gleich mehrere Vorteile auf sich. Optimal abgestimmte Wahlleistungen und geringere Kosten sprechen für einen Wechsel in die private Krankenversicherung.