Private Krankenversicherung für Richter in Ahaus

Richter in einer privaten Krankenversicherung können den Leistungsumfang individuell wählen. Zu den umfassenden Wahlleistungen einer PKV gehören ein Einzelbett und die Chefarztbehandlung, die eine schnellstmögliche Genesung ermöglichen.

Stevan Maric
Von Stevan Maric
25. Jun 2024, 15:32 Uhr

Die freie Wahl einer Krankenversicherung ist im deutschen Gesetzbuch festgehalten. Richter in Ahaus gehören zu jenen Berufsgruppen, die als Beamte die Wahl zwischen einer gesetzlichen und privaten Krankenversicherung haben. Die meisten entscheiden sich dabei für eine private Krankenversicherung. Grund hierfür ist das individuelle Leistungsspektrum, das optimal auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmt werden kann.

Beihilfe zur privaten Krankenversicherung für Richter

Die Beihilfeberechtigung von Richtern ist in der Summe einer der ausschlaggebenden Faktoren für die Entscheidung zugunsten einer privaten Krankenversicherung. Im Krankheitsfall werden die Kosten in erster Linie durch die Beihilfe getragen. Die verbleibende Summe wird über ein persönliches Leistungsangebot einer PKV abgedeckt. Die Kosten für diese liegen deutlich unter jenen einer gesetzlichen Krankenversicherung, deren Beiträge sich nach dem Einkommen eines Richters in Ahaus richten.

Die Höhe einer Beihilfe ist bei Richtern von verschiedenen Faktoren abhängig. Zu Grunde gelegt werden die jeweiligen Beihilfevorschrift (Bundes- oder Landesbeihilfe) sowie der Familienstand eines Richters. Ohne Kinder werden 50 Prozent der Kosten übernommen, ab dem zweiten Kind erhöht sich der Prozentsatz auf 70. 

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Wahlleistungen im Krankenhaus: Einzelbett und Chefarztbehandlung

Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung lohnt sich ein Vergleich aller angebotenen Leistungen. Zu den Wahlleistungen einer PKV gehören unter anderem das Einzelbett sowie die Chefarztbehandlung im Krankenhaus. 

Chefärzte sind ausgewiesene Spezialisten in ihrem Fachbereich und verfügen über Jahre hinweg gesammelte Erfahrungen, die in eine Behandlung eingebracht werden. Die Behandlung durch den Chefarzt ist keine allgemeine Krankenhausleistung und wird dementsprechend auch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. 

Bei einer PKV haben Versicherte die Option, diese Wahlleistung in den Versicherungsumfang mit aufzunehmen. Viele private Krankenversicherungen auf dem Markt bieten das Einzelzimmer sowie die Chefarztbehandlung innerhalb eines Paketes an. Je früher sich ein Richter für die entsprechende Wahlleistung entscheidet, desto günstiger ist diese. Der Kostenumfang unterscheidet sich von PKV zu PKV, weshalb ein Vergleich sinnvoll ist, wenn die Chefarztbehandlung für Sie als Richter eine hohe Priorität einnimmt. 

Abrechnung mit der PKV ist einfach und unkompliziert

Hat ein Richter sich für die Wahlleistung „Chefarztbehandlung“ entschieden, erhält er nach dem Krankenhausaufenthalt eine Rechnung. Auf der Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) werden dort auch die Kosten der Behandlung durch den Chefarzt aufgeführt. In der Regel gibt es ein Zahlungsziel von 30 Tagen. Dieser Zeitraum ist ausreichend, um die Rechnung bei der PKV einzureichen und zu vermerken, ob die Kosten für die Chefarztbehandlung direkt an das Krankenhaus oder an den Versicherten gezahlt werden sollen. Durch die schnelle Abwicklung bei der privaten Krankenversicherung müssen Versicherte selten in Vorleistung gehen.

Neben der fachlichen Behandlung durch den Chefarzt, der Kostenübernahmen mittels der Wahlleistung trägt die schnelle Abwicklung bei der PKV zur Genesung des Versicherten bei. 

Aufgrund dieser zahlreichen Vorteile erweist die PKV für Richter in Ahaus als ausgezeichnete Wahl. 

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