Notare und Anwälte in Ahaus stehen oft vor der Entscheidung, ob sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verbleiben oder zur privaten Krankenversicherung (PKV) wechseln. Für viele bietet die PKV Vorteile, die gut zu ihren beruflichen und persönlichen Anforderungen passen.
22. Mai 2024, 13:35 Uhr
Private Krankenversicherung für Anwälte & Notare in Ahaus
Anwälte und Notare nehmen in der deutschen Rechtsprechung eine zentrale Rolle ein. Als selbstständig agierende Juristen gehören sie mit ihrer Berufsgruppe zu jenen mit den höchsten Einkommen und können deshalb einen Wechsel in die private Krankenversicherung wechseln. Anwälte und Notare können damit von den zahlreichen Vorteilen einer PKV profitieren und langfristig belastende Gesundheitskosten sparen.
Voraussetzungen für einen Wechsel in die PKV
Anwälte und Notare aus Ahaus, die einen Wechsel in eine private Krankenversicherung planen, müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Agieren die Juristen selbstständig, gelten diese als Freiberufler und haben die freie Wahl zwischen einer gesetzlichen und privaten Krankenversicherung.
Angestellte Anwälte und Notare hingegen müssen für die Wahl einer PKV die sogenannte Versicherungspflichtgrenze (2024 entspricht dies einem Bruttojahresentgelt von 69.300 Euro) überschreiten. Liegt das Einkommen darunter, ist die gesetzliche Krankenversicherung verpflichtend.
Interessant ist der Aspekt bei jungen Anwälten. Sie haben die Option, eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen, wenn das Einkommen noch nicht die Versicherungspflichtgrenze überschreitet. Darin ist festgehalten, dass sie eine PKV zu den gleichen Bedingungen abschließen dürfen, wie ihr aktueller Gesundheitszustand bei Abschluss der Anwartschaftsversicherung dokumentiert wurde. Vorerkrankungen oder besondere gesundheitliche Risiken können einerseits zu erhöhten Beiträgen oder gar zu einer Ablehnung führen.
Ein nicht unerheblicher Faktor ist ohnehin der Gesundheitszustand. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sind private Krankenversicherungen nicht verpflichtet, einen Antragsteller aufzunehmen.
Beruf- oder Arbeitsplatzwechsel bei Anwälten in der PKV
Wechseln angestellte Juristen den Arbeitsplatz, dann muss weiterhin darauf geachtet werden, dass auch das neue Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze, ansonsten werden Anwälte und Notare in Ahaus wieder gesetzlich versichert.
Bei einem Wechsel in die Selbstständigkeit haben die freiberuflich agierenden Juristen wieder die Wahl zwischen der GKV oder der PKV in Ahaus.
Vorteile einer PKV für Anwälte und Notare in Ahaus
Die private Krankenversicherung ist mit zahlreichen Vorteilen verbunden, weshalb die Wahl der meisten Anwälte und Notare dahingehend getroffen wird.
- Anwälte und Notare können den Leistungsumfang individuell auf die eigenen Bedürfnisse abstimmen.
- Die erstklassige Versorgung durch den Chefarzt und die bevorzugte Terminvergabe sind weitere Argumente für eine private Krankenversicherung.
- Die Leistungen der PKV bleiben auf Wunsch ein Leben lang erhalten, während diese bei der GKV beispielsweise aus Kostengründen gekürzt werden dürfen.
- Die meisten privaten Krankenversicherungen garantieren eine schnelle Abwicklung der Kostenrechnungen.
- Notare und Rechtsanwälte können sich durch das Krankentagegeld und weitere Angebote finanziell bei Ausfällen absichern.
Kosten und Beiträge der privaten Krankenversicherung
Die Höhe der Beiträge richten sich im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht nach der Höhe des Einkommens, sondern nach dem Leistungsumfang sowie Faktoren wie das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand. Auf lange Sicht lassen sich auf diese Weise erhebliche Ausgaben einsparen, insbesondere bei einer gesunden Lebensweise der Anwälte und Juristen.
Im Rahmen des Referendariats können angehende Anwälte und Juristen sich nur gesetzlich versichern lassen. Statistisch gesehen, erreichen Juristen aber bereits ab dem zweiten Jahr ihrer Tätigkeit die Einkommensschwelle, um in die PKV eintreten zu können.