Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung können sich für Angestellte in Ahaus unterscheiden. Während in der PKV der Leistungsumfang gesetzlich geregelt ist, können bei der PKV individuelle Leistungen in Anspruch genommen oder abgelehnt werden.
11. Juni 2024, 10:22 Uhr
Die Entscheidung, ob Angestellte in Ahaus in eine private Krankenversicherung wechseln oder in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben, sollte gründlich überlegt werden. Neben den Kosten sind für die Entscheidung vor allem die Leistungsumfänge entscheidend. In Deutschland ist das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung festgelegt worden, während in der PKV die Möglichkeit besteht, sich einen persönlichen und auf die eigene Person abgestimmten Leistungsumfang individuell zusammenzustellen.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in der Übersicht
In der Vergangenheit standen Mitglieder der GKV vor der Herausforderung, dass zahlreiche Leistungen gekürzt wurden. Grundsätzlich ist aber exakt geregelt, welche Leistungen alle gesetzlichen Krankenkassen anbieten. Dazu gehören:
- Normale Kontrolluntersuchungen und Standardimpfungen
- Freie Arztwahl sowohl bei Haus- als auch bei Fachärzten
- Aufnahme in ein Krankenhaus mit einer Selbstbeteiligung von 10 Euro für die ersten 28 Tage – Anspruch auf allgemeine Pflegeleistungen und ein Mehrbettzimmer
- Die Kosten für verschreibungsfähige Medikamente werden größtenteils von der Krankenversicherung übernommen – Zuzahlungen sind immer möglich
- Krebsvorsorgeuntersuchungen für Frauen ab 20 Jahren und Männern ab 35 Jahren
- Anspruch auf Heilmittel Physio-, Ergotherapie oder logopädische Behandlungen mit Selbstbehalt
- Anspruch auf Hilfsmittel wie z.B. Hörgeräte, Prothesen, Krücken und Rollstühle – Zuzahlungen erforderlich
- Zahnbehandlungen bei einem Facharzt
- Festzuschüsse bei Zahnersatz – die Leistungen müssen in Absprache mit der Krankenversicherung erfolgen
- Kieferorthopädie für Jugendliche unter 18 Jahren
- Ambulante Kuren – alle 4 Jahre für 3 Wochen
- Psychotherapie nach einer Diagnose
- Schutz im Ausland innerhalb der EU – weiterführende Leistungen müssen erfragt werden
Wichtig: Alle Angaben ohne Gewähr! Die Vorgaben und Regelungen unterliegen permanenten Änderungen!
Leistungen der privaten Krankenversicherung in der Übersicht
Möchten Angestellte in Ahaus in die private Krankenversicherung wechseln, kann der Leistungsumfang individuell bestimmt werden. Wer weniger Leistungen in Anspruch nimmt, reduziert die Kosten für die Krankenversicherung. Je umfassender der Schutz, desto höher die Kosten.
Des Weiteren können durch einen hohen Eigenanteil die monatlichen Beiträge zur PKV gesenkt werden. Folgende Leistungen sollten mindestens in der PKV vereinbart werden, um einen grundlegenden Schutz zu garantieren:
- Versicherungsschutz im Ausland
- Freie Wahl des Facharztes und direkter Zugang
- Sehhilfen, Zahnersatz und weitere individuelle Ersatzleistungen
- Optionen zur Selbstbeteiligung
- Beitragsrückerstattung durch die PKV
- Kostenerstattung & volle Arztleistungen
- Auf Wunsch – Chefarztbehandlungen und Einzelbetten im Krankenhaus
Wie bereits erwähnt, kann das Leistungsspektrum individuell bestimmt werden. Ein Vorteil der PKV für Angestellte ist, dass einmal vereinbarte Leistungen nicht gekürzt werden dürfen und weitere Leistungen jederzeit neu vereinbart werden können.